Kosten

Das anwaltliche Kostenrecht ist verbindlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Bei einer Erstberatung können Gebühren nur bis zu einem Höchstbetrag von ca. EUR 190,00 (netto) entstehen.

Die für Ihre persönliche Erstberatung anfallenden Kosten teile ich Ihnen gern vorab telefonisch mit.

Auch Honorarvereinbarungen sind in bestimmten Fällen möglich.